BCC oder CC – Vorsicht bei offenen Mail Verteilern!

In der heutigen Zeit des schnellen E-Mail-Versands kann man mehr Schaden anrichten, als sich mancher Mitarbeiter vorstellen kann. Verwechselt man dass „BCC-Feld“ mit dem „CC-Feld“, so sind für alle Adressaten der E-Mail auch die anderen Empfänger sichtbar. Dieser offene E-Mail-Verteiler verstößt allerdings gegen das Datenschutzrecht. Erst kürzlich musste die Mitarbeiterin eines bayrischen Handelsunternehmens für ihre Fahrlässigkeit ein saftiges Bußgeld zahlen. Bei einer Standard-E-Mail mit der Info: „Man kümmere sich schnellstmöglich um das Anliegen…“ wurden die beiden Felder verwechselt und so die E-Mails, bestehend aus Vor- und Zuname der anderen Kunden, preisgegeben. Schützen Sie ihre Kunden, sich und Ihre Mitarbeiter und prüfen Sie vor jedem Versand, ob die Einwilligung für den Mail-Versand überhaupt vorliegt. Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat kürzlich in einem vergleichbaren Fall darauf hingewiesen, dass ein Bußgeldbescheid nicht gegen den Mitarbeiter, sondern die Unternehmung selbst erhoben wird. Vermeiden Sie dies – wir bieten Ihnen diesbezüglich gerne persönliche Schulungen zum korrekten E-Mail-Versand an.