Mindestlohn betrifft mich nicht – von wegen!

Wenn auch Sie für Ihre Mitarbeiter immer mehr als 8,50 € zahlen, müssen viele Dinge zusätzlich dokumentiert und erfasst werden. Darüber hinaus lauern neue Risiken und Strafen für alle Arbeitgeber.

Auch für uns bei Krämer IT hat dies natürlich einen enormen bürokratischen Aufwand für die Verwaltung unserer Aushilfen zur Folge.

Wie prüfen Sie zum Beispiel:

  • Hat die Aushilfe die Daten innerhalb von 7 Tagen nach dem Arbeitstag erfasst?
  • Hat die Aushilfe die richtige Stundenzahl geleistet?
  • Unterschreitet die Aushilfe ggf. den Mindestlohn?
  • Wie viele Tage Urlaub stehen der Aushilfe zu?
  • Wie viele Stunden werden pro Urlaubstag angerechnet?
  • Führen die Urlaubstage bzw –stunden zur Unterschreitung des Mindestlohns ?
  • Hat die Aushilfe auch nach spätestens 6 Stunden eine ausreichend lange Pause gemacht ?

Alle diese Fragen werde zukünftig von den rund 2000 neuen Mitarbeitern des Zoll deutschlandweit geprüft. Die Strafen sind hoch, wenn Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber verletzen.

Aufgrund unserer fehlenden Zeiterfassung wollten unsere Mitarbeiter Ihre Aufzeichnungen tabellarisch in Excel dokumentieren – das Ergebnis: für unsere Verwaltung bei 10 Aushilfen ein geschätzter monatlicher Mehraufwand von 5 Stunden.

Aber nicht nur der Mehraufwand ist eine Belastung, sondern auch die ständige Prüfung der Aufzeichnungen durch die Verwaltung:

Hier bei Krämer IT haben wir eine elektronische Zeiterfassung entwickelt, die alle oben genannten Prüfungen automatisch für Sie durchführt und bei Problemen Hinweise gibt – Ihre Personalabteilung kann mit nur einem Klick den Status der jeweiligen Aushilfe abfragen. Und sollte es dennoch zu Konflikten kommen, werden die Aushilfen durch Mailvorlagen auf die anstehende Problematik hingewiesen. Somit sparen Sie Zeit und minimieren die Risiken.

Verwenden Sie noch keine elektronische Zeiterfassung? Gerne können wir Sie zu diesem Thema beraten:

Stefan Müller, Telefon 06881 936 29 14, stefan.mueller@kraemer-it.de

Machen Sie sich doch einfach selbst ein Bild von unserer Lösung:

Zeiterfassung online

 

Hintergrund

 

Der Mindestlohn kommt 2015 auf alle Betriebe zu. Neben dem Stundenlohn von 8,50 € hat der Gesetzgeber eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung in die Mindestlohnregelungen aufgenommen. Es droht im Betrieb also zusätzliches Ungemach bei den Betriebsprüfungen, denn ohne Dokumentation der Arbeitszeiten kann es zu empfindlichen Geldbußen kommen.

Für Ihre geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 2015 müssen Sie die Arbeitszeiten aufzeichnen. Hier wird es nicht genügen, wenn Sie die Arbeitszeiten vertraglich vereinbart haben, sondern vielmehr müssen diese Aufzeichnungen arbeitstäglich durchgeführt werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Für die erfassten Arbeitszeitunterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren – gerechnet ab dem Aufzeichnungsdatum.

Gesetzlich ist noch nicht bestimmt, in welcher Form die Arbeitszeiten aufgezeichnet werden. Es genügen Papierbelege. Achten Sie aber darauf, dass Sie die Arbeitszeiten zeitnah und lückenlos aufzeichnen.