Zum 31.12.2016 endet die Schonfrist zur konsequenten Umsetzung der GoBD-Richtlinie des Bundesministeriums für Finanzen.
Was heißt das für Sie?
Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, müssen Sie spätestens zum 31. Dezember 2016 handeln!
Für die Archivierung (z.B. elektronische Handels- und Geschäftsbriefe) gelten ab dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”, kurz “GoBD”.
Das bedeutet, dass auch jegliche elektronischen Dokumente, wie bspw. E-Mails, die relevanten geschäftlichen Inhalt enthalten (z.B. Geschäftsbriefe) im Rahmen der Aufbewahrungspflicht für Dokumente zu berücksichtigen sind. Es reicht zukünftig nicht mehr aus, ein- und ausgehende PDFs abzulegen, sondern auch relevante Inhalte einer E-Mail in einer revisionssicheren Form bereitzuhalten.
Krämer IT hat die passende Lösung!
Jeder Geschäftsführer eines Unternehmens muss sich hier in der Pflicht sehen und ab dem 1. Januar 2017 den Anforderungen nach der GoBD entsprechen. Wir bieten verschiedene Lösungen zur Archivierung von Unterlagen in elektronischer Form an. Warten Sie deshalb nicht zu lange und handeln Sie direkt. Sollten Sie weitere Fragen haben, ist Ihr Ansprechpartner Stefan Müller für Sie da!